FAQ zu den AGBs
Eintrittskarten
Die Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. bietet aktuell keine Eintrittskarten für die NÖ Landesausstellung an.
Abonnement
Die Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. bietet aktuell keine Abonnoments für die NÖ Landesausstellung an.
Vorteilskarten
Die Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. bietet aktuell keine Vorteilskarten für die NÖ Landesausstellung an.
Mitgliedschaft
Die Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. bietet aktuell keine Mitgliedschaften für die NÖ Landesausstellung an.
Freiluftveranstaltungen
Im Fall von höherer Gewalt behalten wir uns vor Veranstaltungen kurzfristig abzusagen.
Der diensthabende Projektleiter hat bei Veranstaltungen als Bevollmächtigter der Leitung der Schallaburg in Krisen- oder Gefahrensituationen die Letztentscheidungskompetenz gegenüber den Mitarbeitern der Schallaburg, dem Publikum und etwaigen hausexternen Veranstaltern, Mietern und dgl.
Im Falle von Feierlichkeiten oder der Benutzung der gastronomischen Anlagen durch Gäste nach Veranstaltungen werden der Zeitpunkt der Sperrstunde und damit die Räumung des Hauses vom diensthabenden Projektleiter festgelegt.
Service-Informationen
Gruppenbuchungen
a) Stornobedingungen
- Stornierung bis 5 Tage vor Buchungstermin: keine Stornogebühren
- Stornierung bis 2 Tage vor Buchungstermin: Bezahlung von 50% der Buchungssumme
- Stornierung kürzer als 2 Tage vor Buchungstermin: Bezahlung von 100% der Buchungssumme
b) Teilnehmerzahlen
Bis 1 Woche vor Buchungstermin muss die voraussichtliche Teilnehmerzahl bekanntgegeben werden.
c) Schäden und Verlust
Die buchende Organisation (Mieter) ist der Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. für alle Schäden und Verluste haftbar, die den Räumlichkeiten und Freibereichen, den Ausstellungsexponaten, dem Eigentum der Schallaburg, den Angestellten, Gästen oder Besuchern der Schallaburg aus einem Verschulden der buchenden Organisation (Mieter), deren Mitarbeitern oder Teilnehmern der Veranstaltung erwachsen.
Bei der Anmietung von Räumlichkeiten und/oder Freibereichen für externe Veranstaltungen sind die Auflagen des Denkmalschutzes zu erfüllen. Alle aus Sicherungsmaßnahmen erwachsenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. übernimmt keinerlei Haftung für eingebrachte Gegenstände. Die buchende Organisation hat für eine ausreichende Versicherung ihrer eingebrachten Gegenstände selbst zu sorgen.
d) Preise und Zahlung
Die Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. behält sich für den Fall einer Terminverschiebung um mehr als 90 Tage Preisänderungen vor. Zahlung erfolgt sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge und Skonto. Alle im Rahmen der Veranstaltung anfallenden, - auch nicht bestätigten -, Kosten werden der buchenden Organisation in Rechnung gestellt. Buchende Organisationen, die nicht gleichzeitig Veranstalter sind, haften als Gesamtschuldner für die Erfüllung aller getroffenen Vereinbarungen.
e) Gesetzliche Bewilligungen und Abgaben
Bei allen Veranstaltungen, bei der nicht die Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. als Veranstalter auftritt, ist die buchende Organisation oder deren Kunde für die zeitgerechte Einholung aller nötigen Bewilligungen bzw. für die Entrichtung aller gesetzlichen Abgaben verantwortlich. Alle aus der Anmeldung entstehenden Kosten sowie allfällige Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Anwesenheit öffentlicher Organe gehen zu Lasten der buchenden Organisation bzw. deren Kunden.
Transfer
Die Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. bietet aktuell keine Transfer-Leistungen für die NÖ Landesausstellung an.